Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 2015

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Kaufverträge über Produkte des Webshops zwischen SLB-Handels e. U. (im Folgenden SLB genannt) und seinen Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.

2. Vertragsabschluss

SLB behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote von SLB (Kataloge, Preislisten, Webshop …) sind freibleibend und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen. Aufgrund dieses Angebots erhält der Kunde von SLB eine Auftragsbestätigung, die gegengezeichnet werden muss. Der Vertrag kommt erst durch diese Gegenzeichnung des Kunden zustande.

3. Vertragssprache

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

4. Rücktrittsrecht für Konsumenten gem. Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde den Besitz an der Ware erlangt bzw. bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Kunde den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von SLB ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör fehlt.

5. Preise

Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich aus den aktuellen Preislisten von SLB ergibt.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise ab Werk exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive aller mit dem Versand entstehenden Kosten.

Versandkosten, sonstige in Verbindung mit der Lieferung entstehende Kosten Dritter sowie etwaige Export- oder Importabgaben gehen zu Lasten des Kunden. Diese werden mit dem Kunden vorab vereinbart und scheinen in der Auftragsbestätigung gesondert auf.

Abweichungen hierzu müssen in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden um wirksam zu werden.

Bei Verkäufen an Kunden außerhalb der EU fällt keine Umsatzsteuer an, diese müssen aber die jeweiligen nationalen Einfuhrabgaben entrichten. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der EU fällt unter Nachweis der UID keine österreichische Umsatzsteuer an, diese haben dafür die Umsatzsteuer in ihrem Heimatstaat zu entrichten.

6. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb von 10 Werktagen ab Bestellung des Kunden, ist jedoch vom bestellten Produkt abhängig. Die konkrete Lieferfrist ist in der Auftragsbestätigung ersichtlich. Sollte SLB – etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware – eine Bestellung nicht annehmen können, teilt SLB dies dem Kunden unverzüglich mit.

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.

Teillieferungen sind zulässig.

7. Transportdurchführung

Transporte werden durch SLB organisiert, außer, der Kunde wünscht dies nicht.

Die örtlichen Gegebenheiten werden vor Versendung der Auftragsbestätigung mit dem Kunden abgeklärt. Dieser verpflichtet sich wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die örtlichen Gegebenheiten den vereinbarten Bedingungen entsprechen und eine Zustellung durchgeführt werden kann. Sollten sich die der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden örtlichen Gegebenheiten bis zum Liefertermin verändern, so trägt der Kunde die damit verbundenen Mehrkosten.

Kann der Liefergegenstand aus technischen Gründen oder aufgrund Nichteinhaltung der obigen Bedingungen nicht bis zur gewünschten Verwendungsstelle geschafft werden, entbindet das nicht vom Vertrag. Wird deshalb eine erneute Anfahrt erforderlich, wird diese gesondert in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt innerhalb einer Woche ab Erhalt der Ware. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Auftragsbestätigung sowie der Rechnung ersichtlich.

Die Verrechnung erfolgt in Euro.

Die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 1333 Abs 1 ABGB betragen für Konsumenten gemäß § 1000 Abs 1 ABGB 4,0 Prozent jährlich. Für Unternehmen betragen die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte mehr als der Basiszinssatz.

Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet gemäß § 1333 Abs 2 ABGB sämtliche der SLB durch diesen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich SLB vor.

9. Eigentumsvorbehalt

SLB bleibt Eigentümer der gesamten Lieferungen, bis SLB die Zahlungen gemäß Vertrag vollständig erhalten hat. Sollte der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, behält sich SLB das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verwahren und zu Gunsten von SLB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von SLB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

Der Kunde ist verpflichtet, SLB einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat der Kunde SLB unverzüglich anzuzeigen.

Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Kunden von Dritten gepfändet, so hat uns der Kunde sofort von der Pfändung zu verständigen und den pfändenden Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle uns durch die Pfändung entstandenen Kosten trägt der Kunde. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer sonstigen Beeinträchtigung der Rechte von SLB. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder sonst wie anderen zu überlassen.

10. Rücktritt

SLB ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht gemäß diesen AGB‘s vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

SLB kann ebenso vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt bzw. hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

11. Gerichtstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten hinsichtlich der Wirksamkeit, des Zustandekommens und der Auslegung von Vereinbarungen gilt das sachlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.

12. Schriftform und Nichtigkeit, salvatorische Klausel

Änderungen dieser AGB’s und von Vertragssbedingungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) oder gerichtlicher Urteile ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.